AÜG-Anforderungen und A1-Dokumentation werden koordiniert, sofern sie für den jeweiligen Einsatz relevant sind.
MANWORKINGPersonallösungen mit Fachkräften aus Rumänien

Rechtlicher Rahmen

Rechtskonforme Personallösungen für Deutschland

Abhängig vom Personalmodell und den geltenden Voraussetzungen koordiniert MANWORKING die erforderlichen Unterlagen zu Beschäftigung, Lohnabrechnung, AÜG und A1. Wir übernehmen die vereinbarte Personal- und Einsatzadministration, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Drei europäische Geschäftsleute bei der Prüfung von Beschäftigungs- und Compliance-Unterlagen

Auftragsspezifische Koordination von Beschäftigung, Lohnabrechnung und Dokumentation

Wichtiger Hinweis: Diese Seite enthält ausschließlich allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Das jeweils geeignete Personalmodell sowie die Anforderungen an Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Dokumentation sind für jeden Einsatz gesondert zu prüfen. EMPLOY DEPLOY S.R.L. ist unter der Handelsmarke MANWORKING tätig und rechtlicher Arbeitgeber der von ihr überlassenen Arbeitskräfte.

Erlaubter Personaldienstleister

Rumänische und deutsche Erlaubnisse

Geprüfte Erlaubnisse der EMPLOY DEPLOY S.R.L., tätig unter der Handelsmarke MANWORKING.

Rumänische Erlaubnis als Zeitarbeitsunternehmen

  • Erlaubnis: Autorizație de funcționare – agent de muncă temporară, Serie A Nr. 0001393
  • Erstausstellung: 16. August 2022
  • Aktuelle Gültigkeitsverlängerung: 16. August 2026–15. August 2028

Deutsche AÜG-Erlaubnis

  • Erteilt an: EMPLOY DEPLOY S.R.L.
  • Behörde: Agentur für Arbeit Düsseldorf
  • Erteilungsdatum: 27. November 2025
  • Rechtsgrundlage: §§ 1 und 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Die Erlaubnis gilt für ein Jahr ab dem Tag nach Zustellung des Bescheids.

Compliance-Anforderungen im Überblick

  • AÜG-Anforderungen koordiniert
  • A1-Dokumentation, sofern erforderlich
  • DSGVO-konforme Prozesse
  • Beschäftigungsmodell geprüft
  • Anforderungen an die Lohnabrechnung geprüft

AÜG und A1 verstehen

Zwei unterschiedliche rechtliche Bereiche – verständlich erklärt.

AÜG

Was ist eine AÜG-Erlaubnis?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland.

Im Rahmen einer erlaubten Arbeitnehmerüberlassung können Arbeitskräfte einem Kunden überlassen werden, wenn die erforderliche Erlaubnis, die Verträge und die Einsatzbedingungen vorliegen.

Dieses Modell bietet mehr personelle Flexibilität, während der Personaldienstleister die vereinbarten Arbeitgeber- und Lohnabrechnungspflichten übernimmt.

Mit MANWORKING

  • Prüfung des zulässigen Modells
  • Einsatzdokumentation
  • Vertragskoordination
  • Personal- und Einsatzadministration

A1

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Eine A1-Bescheinigung bestätigt, dass eine Arbeitskraft während eines vorübergehenden Einsatzes in einem anderen EU-Mitgliedstaat weiterhin dem Sozialversicherungssystem des Heimatlandes unterliegt.

Sind die geltenden Voraussetzungen erfüllt, koordiniert MANWORKING die erforderliche A1-Dokumentation vor dem Einsatz.

Was die A1-Bescheinigung dokumentiert

  • Koordination der erforderlichen Sozialversicherungsunterlagen
  • Nachweise für Kontrollen
  • Nachweis der sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung
  • Dokumentierte grenzüberschreitende Einsätze

Wie AÜG und A1 zusammenwirken

Ein koordinierter Compliance-Prozess für Personaleinsätze

AÜG und A1 betreffen unterschiedliche rechtliche Fragestellungen. Ihre Relevanz und die erforderlichen Unterlagen werden für jeden Einsatz gesondert geprüft.

1

Arbeitskraft aus Rumänien

2

Arbeitsvertrag

3

A1-Prüfung

4

AÜG-Prüfung

5

Dokumentierter Einsatz in Deutschland

6

Ihr Unternehmen

AÜG: ermöglicht die rechtmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland.

A1: dokumentiert bei erfüllten Voraussetzungen das zuständige Sozialversicherungssystem.

Die Informationen auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und stellen keine Rechtsberatung dar. Die jeweils geltenden Anforderungen werden für jeden Einsatz gesondert geprüft.

Was MANWORKING koordiniert

Für das vereinbarte Modell koordiniert

  • Arbeitsverträge
  • Lohnabrechnung
  • Gehaltszahlungen
  • Sozialversicherung
  • A1-Dokumentation, sofern erforderlich
  • Einsatzdokumentation

Individuell geprüft

Die beschäftigende Gesellschaft, die Relevanz des AÜG, die A1-Voraussetzungen, der Ort der Lohnabrechnung, die Sozialversicherungszuordnung und die Kontrollunterlagen hängen vom Vertragsmodell und den Umständen des jeweiligen Einsatzes ab.

Fragen zur Compliance?

Unsere Ansprechpartner erläutern Ihnen gerne unsere Personallösungen und helfen Ihnen, die passende Option für Ihr Unternehmen zu bestimmen.

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